DGSF – Familienstellen

Kopiert von der Seite des DGSF (Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie) Stellungnahme zum Thema Familienaufstellungen>>>

AUSZUG:
„Sollen die Möglichkeiten der Familienaufstellung innerhalb der Systemischen Therapie und Beratung genutzt werden, gelten nach Ansicht des Vorstandes folgende Bedingungen:

  • Familienaufstellungen können als eine Methode innerhalb der Systemischen Therapie eingesetzt werden, wenn systemische Grundprinzipien gewahrt bleiben, beispielsweise
      -die Neutralität und Allparteilichkeit gegenüber Personen und Ideen,
      -das therapeutische Postulat, die Wahlmöglichkeit der KlientInnen zu erhöhen,
      -und das therapeutische Selbstverständnis, dass die Klientin oder der Klient jeweils Fachfrau oder Fachmann für die eigenen Ziele ist und die TherapeutIn sich darauf beschränkt, gute Bedingungen für neue Lösungsmöglichkeiten zu schaffen,
      -wenn zudem Aussagen von „Stellvertretern“ und Therapeuten als Hypothesen gewertet werden und den KlientInnen jederzeit die Möglichkeit belassen wird, sie als momentan nicht nützlich zu verwerfen,
      -und wenn Familienaufstellungen in einen längeren Prozess von Systemischer Therapie und Beratung eingebettet sind und nur einen Bestandteil eines therapeutischen/beraterischen Prozesses darstellen.

    • Familienaufstellungen im systemischen Kontext dürfen nur von TherapeutInnen/BeraterInnen durchgeführt werden, die eine fundierte Fortbildung in Systemischer Therapie / Beratung absolviert haben und die fundierte beraterische und therapeutische Praxiserfahrung mitbringen.
    • Familienaufstellungen in Großgruppen mit dem Ziel des Publikumseffekts werden als unethisch abgelehnt.